Stellungnahme zur EU-Prospektverordnung und Harmonisierung des Haftungsregimes der EU-Prospektverordnung
Mit der Konsultation bereitet die @European Securities and Markets Authority (ESMA) die Umsetzung der Anforderungen aus dem EU-Listing Act (Verordnung (EU) 2024/2809) vor.
👆 Wir weisen auf kritische Regelungen hin, welche es den Emittenten erschweren würden, Prospekte so zu erstellen, dass sie übersichtlich, lesbar und verständlich sind. Dabei sollten Lesbarkeit und Transparenz sollte stets Priorität vor Standardisierung haben.
👉 Zudem setzen wir uns dafür ein, dass eine Dopplung von Informationen vermieden wird. Dies betrifft insbesondere Informationen zu ESG-Themen, welche bereits nach der EUGB-VO zu veröffentlichen sind. Kritisch wird auch die Einführung neuer, von der EUGB-VO abweichender Definitionen gesehen, da dies zu Rechtsunsicherheiten führen kann.
Wir sind der Auffassung, dass das bisherige Prospekthaftungsregime in den EU-Mitgliedsstaaten gut umgesetzt ist. Eine Harmonisierung der Prospekthaftung darf nicht zu Konflikten und Brüchen zwischen europäischem und nationalem Recht führen. Rechtsunsicherheiten sowohl auf Seiten der Emittenten als auch der Anleger müssen vermeiden werden. I
In der Stellungnahme zeigen wir deshalb Lösungsansätze auf, sollten die Gesetzgeber das europäische Prospekthaftungsregime weiter harmonisieren wollen. Mehr erfahren Sie auf unserer Webseite: lnkd.in/eADpvpn9
@Bankenverband @Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR) @DSGV - Deutscher Sparkassen- und Giroverband @Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) @VÖB - Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands




